Der Kirchengemeinderat

Namen der Mitglieder, hintere Reihe von links: Petra Martens, Wolfgang Roggatz (Vorsitzender), Gerhard Neitzel, Harald Brendecke

vordere Reihe von links: Karl-Heinz Engkusen, Yvonne Dercks, Sonja Edler (stellvertretende Vorsitzende) , Pastor Michael Hartmut (stellvertretender Vorsitzender), Ann-Christin Sievers, Susanne Martens, Detlef Braker, Ernst Niebuhr.

 

 

Aufgaben des Kirchengemeinderats

Der Kirchengemeinderat ist das oberste Organ der Kirchengemeinde und wird durch die Kirchenwahl für sechs Jahre gewählt. Die zwölf Mitglieder setzen sich zusammen aus neun gewählten und zwei ernannten Mitgliedern, sowie dem Pastor der Gemeinde. Aus ihrer Mitte wird der oder die Vorsitzende sowie zwei StellvertreterInnen gewählt. In den monatlichen Sitzungen wird das Gemeindeleben geplant. Bei der Ausarbeitung und Durchführung zu verschiedenen Themenbereichen engagieren sich die Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse. Grundsätzliche Entscheidungen und Personalangelegenheiten werden per Mehrheitsbeschluss im Kirchengemeinderat entschieden.